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Viele Eltern spielen mit dem Gedanken, dem Nachwuchs zu Weihnachten ein Laufrad oder ein neues Fahrrad zu schenken. Dabei wird das Hauptaugenmerk leider nur auf unwesentliche Dinge gelegt. Farbe, Puschel an den Lenkergriffen oder eine tolle Klingel sind oft ausschlaggebend für den Kauf. Dabei ist es viel wichtiger, für Sicherheit auf dem Fahrrad zu achten.
Es empfiehlt sich Fahrräder grundsätzlich im Fachhandel zu kaufen. Ganz wichtig beim Kauf eines Fahrrades für das Kind ist, ob die Größe auch zum Kind passt. Deshalb sollte das Kind beim Kauf dabei sein. Eltern und Kindern werden individuell beraten und können sich verschiedene Modelle anschauen und Probe sitzen. Gut sind mitwachsende Modelle, bei denen Lenker und Sattel höhenverstellbar sind.
Ist das richtige Fahrrad gefunden, wird ein guter Verkäufer nach einem Fahrradhelm fragen. Auch hier gibt es verschiedene Modelle. Für Kinder bekommt man wirklich hübsche Helme mit tollen Motiven. Kinder lieben ihre Helme! Es sind meist die Eltern, die sich gegen einen Helm entscheiden, was schon fatale Folgen hatte. Ich bin für absolute Helmpflicht auf dem Fahrrad! In unserem Bekanntenkreis gibt es Eltern, da durften die Kinder beim vergessen des Helmes 2 Wochen zur Schule laufen. 😉
Egal wie sauer manche Fußgänger reagieren – Kinder dürfen auf dem Gehweg fahren! Natürlich rücksichtsvoll. Trotzdem kann es nicht schaden, sein Kind mit den wichtigsten Verkehrsregeln und Ampeln vertraut zu machen.
Gemäß § 2 Abs. 5 StVO sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen. Sie müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen. Nur wenn ein Gehweg fehlt, dürfen sie die Fahrbahn benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen wählen, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg benutzen. Kinder über 10 Jahren dürfen die Gehwege nicht mit Fahrrädern befahren, sie müssen die Fahrbahn benutzen.
Befinden sich Fußgänger auf dem Gehweg, darf das Kind diesen entgegenfahren und überholen, muss aber gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 StVO besondere Rücksicht nehmen, unter Umständen muss das Kind absteigen. Die Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme richtet sich dabei insbesondere an die Aufsichtspflichtigen. Sie müssen das Kind ordentlich belehren und sich davon überzeugen, dass das Kind das Rad beherrscht und auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt, bevor sie die Fahrradbenutzung erlauben.
Radschlag-Info
Liebe Eltern,
ihr seid für die Sicherheit eurer Kinder verantwortlich! Sorgt dafür, dass sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Gerade im Kleinkindalter haben Kinder sogar Spaß daran! Lest Fahrradratgeber, fragt im Fachhandel und in der Kindertagesstätte eures Kindes nach!
Übrigens, es gibt auch für Fahrräder Reifen mit starkem Profil, wer unbedingt im Winter fahren möchte oder muss!
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