Werbung Oft belächelt und als nicht notwendig empfunden wird die Reiserücktrittsversicherung. Viele buchen ihren Jahresurlaub schon zu Beginn des Jahres, um einen Frühbucherrabatt zu bekommen. Der pflichtbewusste Reisebüromitarbeiter wird sicher auch nachfragen, ob man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte. Viel zu oft wird dies verneint. Glück im Unglück ist dann noch, wenn der Urlaub nur gestrichen wurde und der Reiseveranstalter sich auf ein Verschieben der Reise einlässt.
Wenn man nicht gerade Last Minute bucht sollte man sich absichern. So viel kann dazwischenkommen, das man die gebuchte und bezahlte Reise nicht antreten kann. Dann ist man mit einer Reiserücktrittsversicherung gut beraten. Informationen dazu findet man bei http://www.reiseruecktrittsversicherung.org/. So hat man die Möglichkeit, wenigstens einen Teil des Geldes erstattet zu bekommen. Doch unter welchen Voraussetzungen erstattet die Versicherung das Geld?
- Todesfall in der Familie
- Schwangerschaft
- Vorladungen bei Gericht
Nicht gezahlt wird, wenn man plötzlich keine Lust mehr auf den gebuchten Urlaub hat. Die Reiserücktrittsversicherung ist auch nicht verpflichtet, bei Nichtantritt wegen betrieblicher Urlaubsplanung zu zahlen. Ebenso wird nichts erstattet, wenn jemand eine chronische Krankheit hat und wegen Verschlimmerung dieser Krankheit die Reise nicht antreten kann. Plötzlicher Ausfall der Pflegestelle des Haustiers wird ebenso nicht berücksichtigt. Die Rücktrittsgründe variieren zwischen den verschiedenen Gesellschaften sehr stark. Vergleichen lohnt sich.
Hat die Versicherung den Grund für den Rücktritt von der Reise geprüft kann man nachfolgende Ausgaben erstattet bekommen:
- gebuchter und bezahlter Transfer bzw. Bahnreisen oder andere öffentliche Verkehrsmittel, die im Zusammenhang mit der Reise stehen
- falls schon der komplette Reisepreis bezahlt wurde, die Erstattung dessen
- etwaig geleistete Anzahlungen
- die Stornogebühren
Da niemand Geld zu verschenken hat, lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall. Genaueres kann man nachlesen bei http://www.reiseruecktrittsversicherung.org/reiseversicherung/. Wenn man sie dann nicht in Anspruch nehmen muss – umso besser! Schöne Ferien!
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