Das mich mit Anklage Sterbehilfe kein normaler Roman erwartet, war mir bewusst. Nicht zum ersten Mal setze ich mich mit dem Thema Sterbehilfe auseinander. In vielen Ländern erlaubt und praktiziert, ist sie in Deutschland noch immer verboten. Vor wenigen Jahren wurden die Gesetze diesbezüglich sogar verschärft.
Jan hat es nicht leicht, wobei er es sich selbst schwer macht. Mit seiner Mutter und seinem Stiefvater kommt er überhaupt nicht mehr zurecht. Es kommt so weit, dass er noch nicht einmal volljährig in eine eigene Wohnung ziehen darf. Dort kommt er mehr oder weniger gut zurecht. Alle Jobs sind doof und nichts für ihn. Der Kontakt zu den Eltern wird immer weniger. Es dauert lange, bis sich alle wieder annähern. Jan freut sich für seine Mutter, die sich einen Reiturlaub erfüllen möchte. Eines Tages kommt der Anruf von seinem Stiefvater, die Mutter sei verletzt und liege im Krankenhaus. Stiefvater Thomas lässt die Mutter nach Deutschland verlegen. Hier kann der Frau auch nicht geholfen werden. Viele, viele Jahre liegt sie im Wachkoma.
Jan kann den Zustand seiner Mutter nicht ertragen. Er ist sich sicher, dass sie entgegen aller Aussagen von Ärzten und Schwestern große Schmerzen leidet. Die Möglichkeit, ihr auf legalem Weg Erlösung zu verschaffen, wird ihm schnell genommen und ausgeredet. Der junge Mann ist kurz davor zu resignieren. Bis ein Plan in ihm reift. Er will seine Mutter erlösen, sie von den Schmerzen befreien. Lange beschäftigt er sich mit dem Wie. Jede nur mögliche Idee verwirft er wieder, weil es an der Umsetzung hapert. Er findet einen Weg.
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Im Buch wird eine Frage gestellt, die mich lange beschäftigt hat – Ist Recht immer gerecht? Nein! Denn dann würde man Menschen, die nachweislich für Jahre und Jahrzehnte nur noch vor sich hinvegetieren, erlösen, sie in Würde sterben lassen. Was ist mit §1 des Grundgesetzes? Ist so ein Leben, wie das von Jans Mutter noch lebenswert? In den Niederlanden ist ausschlaggebend, ob ein Leben noch menschenwürdig ist. In der Schweiz muss der Patient in der Lage sein, seinen Willen kundzutun und das Medikament selbst zu sich nehmen können. Das fiel für Jans Mutter leider aus. In Deutschland orientiert man sich allein am biologischen Leben. Also ist auch ein Vegetieren ein Leben.
Ist der Vergleich mit dem Einschläfern eines Tieres wirklich so weit hergeholt? Unser Tier erlösen wir, dürfen wir gehen lassen. Warum dürfen wir für einen geliebten Menschen nicht entscheiden? Sicher vor einer Ethikkommission, mit Ärzten und nicht willkürlich.
Martina Rosenberg ist sehr kritisch mit dem deutschen Recht. Angehörige werden durch zig Institutionen gejagt, müssen sich mit vielen verschiedenen Anträgen rumschlagen und werden psychisch und finanziell zu Grunde gerichtet. Hilfe? Fehlanzeige. Selbst Pflegestufen musste sich der Stiefvater von Jan erkämpfen, obwohl es bei der Mutter wirklich keine Frage war, das sie nichts selbstständig tun kann.
Eine schlimme Geschichte, die leider kein Einzelfall ist. Deutschland sollte hier dringend Umdenken und zumindest Hilfe bei der Bewältigung eines solchen Schicksals bieten. Sollte ein Antrag nicht reichen? Sollte es nicht möglich sein, einem Wachkomapatienten Schmerzmittel zukommen zu lassen? Wer kann sicher sein, das sie nichts spüren?
Erschienen bei blanvalet.[/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]
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